Monday, 22 May 2017

Amari Kunststoff Devisenhandel

Geschäftsbedingungen 1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen der Gesellschaft und dem Käufer. 1.2 Der Kaufvertrag wird durch die Annahme der Bestellung des Käufers durch Ausgabe eines Kaufvertragsformulars durch die Gesellschaft gebildet. 1.3 Abweichungen, Verzichtserklärungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Vereinbarung durch die Gesellschaft. 1.4 Ein Export-Verkauf ist ein Verkauf, bei dem die Waren aus dem Vereinigten Königreich, ob auf einem CIF, FOB oder irgendwelche anderen Bedingungen, exportiert werden sollen. 2. Wenn der Vertragspreis 15.000 übersteigt, muss der Kaufvertrag im Namen der Gesellschaft von einem Direktor der Gesellschaft genehmigt werden. Für den Fall, dass der Kaufvertrag, bei dem der Vertragspreis über 15.000 liegt, nicht von einem Direktor genehmigt wird, ist der Kaufvertrag nach Wahl der Gesellschaft ungültig. Soweit die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist der Kaufvertrag nichtig und nicht wirksam und keiner der beiden Parteien hat irgendeinen Anspruch gegen den anderen. 3.1 Alle Angebote oder Angebote der Gesellschaft sind nur sieben Tage gültig, jedoch behält sich die Gesellschaft das Recht vor, das Angebot oder Angebot innerhalb der sieben Tage zurückzuziehen. 3.2 Eine Notierung oder ein Angebot der Gesellschaft oder die Veröffentlichung eines anderen Dokuments durch die Gesellschaft stellen die Gesellschaft keiner Pflicht oder Haftung gegenüber dem Käufer gegenüber, und alle Sorgfalt wird bei der Herstellung des Angebots, des Angebots und eines anderen Dokuments, wie oben erwähnt, getroffen Ist die Genauigkeit hiervon nicht garantiert und darf nicht Bestandteil des Kaufvertrages zwischen der Gesellschaft und dem Käufer sein und darf auch nicht als Vertretung angesehen werden, die den Käufer dazu zwingt, den Kaufvertrag abzuschließen oder abzuschließen. 4.1 Der Vertragspreis im Kaufvertrag basiert auf Informationen, die der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Unterzeichnung zur Verfügung stehen. Wenn zwischen diesem Zeitpunkt und dem Tag, an dem die Ware an den Käufer geliefert wird, eine Erhöhung der Material-, Arbeits - oder sonstigen Kosten (direkt oder indirekt) der Kosten der Ware vorliegt, hat die Gesellschaft das Recht Den Vertragspreis in diesem Kaufvertrag zu erhöhen, um diesen erhöhten Kosten Rechnung zu tragen. 4.2 Soweit in Ziffer 12.2 nicht vorgesehen, wird der Vertragspreis innerhalb von dreißig Tagen nach dem Ende des Monats, in dem die Ware geliefert wird (oder eine andere vom Käufer und der Gesellschaft vereinbarte Frist) und in Verzug geraten Zahlung der ausstehende Betrag von Zeit zu Zeit Zinsen in Höhe von 2 über dem aktuellen Midland Bank Basissatz pro Monat. 4.3 Mit Ausnahme eines Ausfuhrverkaufs ist der Vertragspreis ein Nettoverkaufspreis, sofern im Kaufvertrag nichts anderes bestimmt ist, sind die Kosten für Verpackung und Transport zusätzliche Kosten des Käufers. 4.4 Der Vertragspreis und alle Steuern (einschließlich Mehrwertsteuer) Zölle und Gebühren (die nicht im Vertragspreis enthalten sind) sind am Fälligkeitstag ohne jeden Abzug, Aufrechnung oder Gegenanspruch zu entrichten. 4.5 Alle Bankgebühren usw. sind für Rechnung des Käufers. 5.1 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Waren nach Maßgabe des Kaufvertrages zu liefern, deren Gewicht bis zu 10 von der vom Käufer gebuchten oder im Kaufvertrag genannten bis zu 10 abweichen kann, es sei denn, der Käufer weist zum Zeitpunkt der Bestellung schriftlich deutlich zu Dass keine derartige Änderung zulässig ist und dass diese Anweisung von der Gesellschaft schriftlich vereinbart wurde. 5.2 Soweit die Gesellschaft Waren in einer Höhe von höchstens 10 Gewichtsanteilen des Gesamtauftrags unterliegt, gelten die Bestimmungen des § 30 Abs. 1 des Warenkaufgesetzes von 1979 nicht, und die Lieferung dieser geringeren Warenmenge erfolgt Gelten als Lieferungen im Rahmen des Kaufvertrages und werden vom Vertragspartner gemäß den Bedingungen des Käufers bezahlt. 5.3 Soweit die Gesellschaft einen Betrag von höchstens 10 über den Gesamtauftrag hinaus liefert, gelten die Bestimmungen des § 30 Abs. 2 und 3 des Warenkaufgesetzes von 1979 nicht Als Lieferung im Rahmen des Kaufvertrags angesehen und vom Vertragspartner bezahlt. Für den Fall, dass die Gesellschaft einen Betrag von mehr als 10 Gewichtsmengen über die angegebene Menge hinaus liefert, hat der Käufer die Möglichkeit, einen solchen Mehrbetrag zu dem Vertragspreis zu zahlen oder nach seiner Wahl das zusätzliche Material an die Gesellschaft zurückzugeben Wenn diese innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung zurückgegeben wird. 5.4 Sofern der Besteller in seiner Bestellung keine besonderen Toleranzen hinsichtlich der Maße oder des Gewichts spezifiziert und alle notwendigen und hinreichenden Einzelheiten in diesen Spezifikationen liefert (oder wenn die Kundenspezifikation in irgendeiner Hinsicht nur teilweise vollständig ist), wird die Ware nach Maßgabe von In der Regel kommerziell akzeptable Standards und wird von normaler kommerzieller Qualität sein. Die Gesellschaft ist allein zu beurteilen, die Angemessenheit oder anderweitig der Details des Käufers geliefert. 5.5 Gibt es keine Qualitätsvorgaben in der Bestellung des Käufers, so gilt die Bestellung als für die bestellte Ware gebräuchliche und nicht mehr als gewöhnliche Handelsqualität oder den für die bestellte Ware üblichen Qualitätsstandard. 5.6 Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Prüf - und Leistungsnachweise oder sicherheitskritische Zertifikate zu erstellen, es sei denn, sie werden vom Käufer angefordert und von der Gesellschaft schriftlich akzeptiert. 6.1 Die im Zitatvertrag angegebenen Liefertermine sind nur annähernd und nicht Bedingungen des Kaufvertrages. 6.2 Außer in einem Exportverkauf auf FOB-Bedingungen hat die Gesellschaft das absolute Recht, die Methode und den Weg der Beförderung der Waren auszuwählen. 6.3 Die Auslieferung an einen unabhängigen Beförderer für die vorausbezahlte Beförderung zum Ablieferungsort gilt als Ablieferung der Ware an den Käufer und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben der Gesellschaft. 6.4 Nimmt der Käufer die Lieferung der Ware (oder im Falle eines Exportverkaufs zur Annahme der Versandpapiere) nicht auf, so ist die Ware von der Gesellschaft auf Kosten und Kosten des Käufers zu lagern. Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen nach dem Versäumnis des Käufers, die Lieferung der Ware zu akzeptieren (oder die Unterlagen zu akzeptieren), ist die Gesellschaft berechtigt, die Ware auf Rechnung des Käufers zu veräußern und die Leistung zu übernehmen Erlöse aus der Veräußerung in Verminderung jeglichen Betrages der Gesellschaft gegenüber dem Käufer oder irgendwelche anderen Beträge, die der Gesellschaft gegenüber dem Käufer entstanden sind. 6.5 Im Falle von Mängeln oder Transportschäden sind die Forderungen innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung und innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung schriftlich an die Gesellschaft zu richten, oder so lange, wie es die Bedingungen der Beförderungsbedingungen zulassen, unter Angabe des Mangels oder des Transportschadens Und der Gesellschaft muss die Gelegenheit gegeben werden, die Ware vor einer Weiterveräußerung oder Verwendung davon zu überprüfen oder Änderungen oder Modifikationen daran durch den Käufer vorzunehmen. 6.6 Bei Nichtlieferung sind die Forderungen schriftlich an den Spediteur und an die Gesell - schaft innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Betriebsan - weisung oder Rechnung oder sonstiger Versandmitteilung oder der kürzeren Frist zu richten Unter allen Bedingungen des Beförderers. Risiko und Eigentum 7.1 Das Risiko der Ware (falls festgestellt) geht zum Zeitpunkt des Kaufvertrags auf den Käufer über. Sind die Waren unbestritten, gehen die Risiken von der Gesellschaft aus. 7.2 Die Ware bleibt das alleinige und uneingeschränkte Eigentum der Gesellschaft als rechtmäßiger und gleichberechtigter Eigentümer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den mit dem Kaufvertrag fälligen Kaufpreis zusammen mit dem vollen Preis einer anderen Ware, die Gegenstand eines solchen ist, an die Gesellschaft gezahlt hat Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Käufer. 7.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer Eigentümer des Gutes wird, wird er sie gesondert von seinen eigenen Gütern oder anderen Personen und in einer Weise aufbewahren, die sie als Waren der Firma leicht identifizierbar macht. 7.4 Der Kunde erkennt an, dass er bis zur Geltendmachung des Eigentums an der Ware an die Gesellschaft im Besitz der Ware als Kaufmann für die Gesellschaft ist. 7.5 Die Gesellschaft kann zum Zweck der Verwertung ihrer Waren in allen Räumlichkeiten, in denen sie gelagert werden, oder wenn sie vernünftigerweise angenommen werden, dass sie gespeichert sind, eintreten und diese zurücknehmen können. 8.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages räumt die Gesellschaft hiermit ein: - (i) die Ware entspricht der hierin enthaltenen Beschreibung (sofern sie nicht nachträglich variiert wird) unter Beachtung der üblichen Toleranzen in Bezug auf Abmessung, Gewicht usw. (ii) die Ware handelbar ist Qualität 8.2 Keine Bedingung oder Gewährleistung in Bezug auf die Eignung für den Zweck oder die Eignung für den beabsichtigten Zweck der Ware, ob diese der Gesellschaft bekannt sind oder nicht. 8.3 Der Käufer erkennt hiermit an: (i) dass es voll und ganz anerkennt, dass die Gesellschaft nur als Händler und Kaufleute tätig ist und in keiner Weise mit der Herstellung der Ware in Zusammenhang steht, (ii) dass die Waren von ihr vollständig bezogen auf sich selbst bezogen wurden Beurteilung der Eignung für den vorgesehenen Zweck und unter Berücksichtigung der Kontroll - und Prüffunktion durch sie, unabhängig davon, ob sie die von ihr zur Verfügung gestellte Einrichtung für solche Inspektionen und Prüfungen genutzt hat, (iii) Dass die Verhandlungsstärke der Gesellschaft für den Erwerb der Waren von der Gesellschaft keineswegs ein maßgeblicher Faktor war und (iv) dass sie (sofern sie die Gesellschaft nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat) Und nicht für den privaten Gebrauch. 9.1 Jede Forderung des Käufers gegen die Gesellschaft gemäss Ziffer 8 ist der Gesellschaft innerhalb von drei Monaten ab Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. 9.2 Stellt der Käufer eine Forderung gemäß Ziffer 6.6 oder Ziffer 9.1 hiervon aus, so hat die Gesellschaft, wenn er die Forderung annimmt, nach freiem Ermessen einen der folgenden Kurse anzunehmen: - (i) Auswechseln der Ware. (Ii) Reparatur der Ware. (Iii) Entschädigung, die nach Auffassung der Gesellschaft angemessen ist. Wenn die Gesellschaft beschließt, die Ware zu ersetzen, trägt der Besteller die Kosten für die Rücksendung der Ware an die Gesellschaft, bevor diese ausgeliefert wird. Die Gesellschaft haftet in keinem Fall für Verluste, die sich aus der Ausübung oder dem Ermessen in Übereinstimmung mit dem oben genannten ergeben. 9.3 Soweit in Ziffer 9.2 (außer bei Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit der Gesellschaft ihrer Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen) ausgeschlossen ist, haftet die Gesellschaft nicht für Ansprüche oder Ansprüche auf unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden oder zufällige Schäden Schäden, die der Käufer gegenüber der Gesellschaft im Vertrag oder in unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit der Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft) aus oder im Zusammenhang mit einem Mangel der Ware oder ihrer Eignung oder anderweitig für einen bestimmten Zweck oder Jede Handlung Unterlassung Vernachlässigung oder Verzug der Gesellschaft seiner Bediensteten oder Agenten. 9.4 Unbeschadet des Vorstehenden darf die Haftung der Gesellschaft für Verluste oder Schäden in keinem Fall den Vertragspreis für die Ware übersteigen. 9.5 Die gesamte Verarbeitung oder Verarbeitung des Käufermaterials erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Käufers, und die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich daraus ergeben, und der Käufer verpflichtet sich, die Gesellschaft von allen Schäden, die der Gesellschaft entstanden sind, zu ersetzen Durch die Verwendung dieses Materials haftbar gemacht werden. 10. Wird im Rahmen dieser Kontraktlieferung in Raten geleistet, so kann die Annahme der Forderung der Klägerin nach Ziffer 9.1 hierdurch den Käufer in keinem Fall berechtigen, den Kaufvertrag zurückzuweisen oder weitere Ablehnungen abzulehnen. 11. Soweit die Gesellschaft gemäß den Käufern eigene Entwürfe oder Spezifikationen liefert oder anbietet, entbindet der Käufer die Gesellschaft vollständig von allen Ansprüchen Klage - und Sanitätskosten, die der Gesellschaft dadurch entstehen können, Verletzung eines Patents, eines eingetragenen Designs, einer Marke oder einer Handelsbezeichnung. 12.1 Im Falle eines Ausfuhrkaufs erbringt die Gesellschaft ihre Aufgaben durch Vorlage des Versandpapiers, dh der Rechnung und des Frachtbriefes oder der Lieferungsordnung an die Käufer, unbeschadet anders lautender Bestimmungen. Ist der Kaufvertrag CIF oder C und F, so ist das Frachtbrief Fracht bezahlt und im Falle eines CIF-Vertrags gilt die Versicherungsbescheinigung als Frachtdokument. 12.2 Unbeschadet der Bestimmungen von Ziffer 4.2 in einem Exportverkauf wird der Vertragspreis gegen Vorlage der Versandpapiere durch solche im Kaufvertrag vorgesehene Zahlungsmittel gezahlt, oder wenn kein solches Verfahren durch ein unwiderrufliches Akkreditiv erbracht wird. 12.3 Klausel 4.2 (außer in Bezug auf Zinsen) und 7.1 haben keine Anwendung im Fall von Exportverkäufen. 12.4 Im Falle eines Exportverkaufs garantiert der Käufer hiermit, dass, wenn für die Einfuhr der Ware in das Bestimmungsland eine Einfuhrlizenz oder eine Genehmigung erforderlich ist, diese Einfuhrlizenz oder - erlaubnis vor dem Versand erhalten oder erlangt wird. 13. Im Falle von Streiks, Aussperrungen, Handelsstreitigkeiten, Unfällen, Feuer, schlechtem Wetter, Überschwemmung, Sturm, Krieg oder Gottesakte oder Verzögerungen bei der Auslieferung von Materialien oder irgendwelcher Ursache von Kontingenten, die über die vernünftige Kontrolle der Gesellschaft hinausgehen So kann dieser Kaufvertrag nach eigenem Ermessen von der Gesellschaft gekündigt oder suspendiert werden. Eine solche Kündigung oder Aussetzung stellt keine Verletzung der Pflichten der Gesellschaft dar, und die Gesellschaft haftet dem Käufer nicht für Verzögerungen und Schäden, die aufgrund einer solchen Kündigung oder Aussetzung und im Falle der Aussetzung der Liefertermine entstehen So wird auf diese Aussetzung verzichtet. Die Gesellschaft kann jederzeit nach einer Aussetzung nach dieser Klausel ihr Recht ausüben, den Kaufvertrag zu kündigen. 14. Die Gesellschaft hat ein Pfandrecht an allen Waren des Käufers von Zeit zu Zeit im Besitz der Gesellschaft, ob gemäß diesem Kaufvertrag oder anderweitig für alle Beträge, die der Gesellschaft hierunter oder auf andere Weise zustehen. Kündigt der Käufer das Pfandrecht nicht innerhalb von achtundzwanzig Tagen ab, nachdem er durch Zahlung aller fälligen Beträge verhängt worden ist, so ist die Gesellschaft berechtigt, die Ware, den Gegenstand des Pfandrechts zu verkaufen und vom Verkaufserlös abzuziehen Der Gesellschaft. Insolvenz oder sonstige Verzug des Käufers 15. Falls der Käufer die Kaufsache nicht gemäß dem Kaufvertrag bezahlt oder eine Verletzung dieser Verkaufsbedingungen begangen hat oder in irgendeiner Weise Klage oder Vollstreckung auf eine Ware des Käufers erhoben wird oder wenn Hat der Käufer die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern zu treffen oder eine Insolvenz zu begehren, oder wird ein Konkursantrag gegen den Käufer gestellt oder ist der Käufer nicht in der Lage, seine Schulden zu bezahlen, wenn sie fällig sind oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, (Außer zum Zweck der Verschmelzung oder des Wiederaufbaus ohne Insolvenz), wird verabschiedet oder vorgelegt oder wenn ein Empfangsverwalter oder ein Verwaltungsbevollmächtigter über den gesamten oder einen Teil des Käufergeschäfts oder der Vermögenswerte bestellt wird oder wenn die Der Käufer erleidet ein analoges Verfahren nach ausländischem Recht. Alle Forderungen des Gutes werden sofort fällig. Die Gesellschaft kann nach freiem Ermessen und unbeschadet sonstiger Rechte, die sie haben kann, - (i) alle zukünftigen Lieferungen von Waren an den Käufer aussetzen und den Vertrag ohne Haftung kündigen und (ii) eines seiner Rechte ausüben Gemäß Ziffer 7. 16. Alle Bekanntmachungen und sonstigen Unterlagen, die von einem Teil auf der anderen Seite zugestellt werden sollen, gelten innerhalb von zwei Tagen nach ihrer Entsendung als ordnungsgemäß ausgeliefert oder zugestellt, wenn sie per Post oder per Luftpost per Fax an die Adresse der anderen Partei, Den Kaufvertrag. 17.1 Der Kaufvertrag unterliegt englischem Recht. 17.2 Im Falle eines Unterschieds zwischen den hierin enthaltenen Bedingungen und den Einkaufsbedingungen des Käufers haben die hier vorliegenden Bedingungen Vorrang. 17.3 Im Falle von Streitigkeiten oder Unterschieden zwischen den Parteien, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden können, bemühen sich die Parteien, diese gemäß den Leitlinien für die Schlichtung und Mediation oder die Richtlinien für das beaufsichtigte Vergleichsverfahren (Mini-Trial) Des Chartered Institutes der Schiedsrichter. Wird dieser Streit oder Unterschied nicht innerhalb eines Zeitraums von 28 Tagen nach dem Eintritt der Parteien innerhalb eines Zeitraums von 28 Tagen oder, falls eine Partei die Teilnahme an ihr verweigert, nicht aufgelöst, so wird sie auf einen einzigen von den Parteien zu vereinbarenden Schiedsrichter verwiesen; In Abweichung von dem Präsidenten oder einem Vizepräsidenten für die Zeit des Chartered Institute of Schiedsrichters 17.4 In diesem Klauselstreit oder - differenz ist kein Anspruch auf den Preis der von der Gesellschaft an die Gesellschaft verkauften Waren enthalten Käufer. Revised March 1992disclaimer Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Jedoch wird keine Haftung der Gesellschaft in Bezug auf eine Drittvertrauensstellung darauf übernommen. Da die hierin beschriebenen Produkte für eine Vielzahl von Zwecken verwendet werden können und die Gesellschaft keine Kontrolle über ihre Verwendung hat, schließt die Gesellschaft ausdrücklich alle Bedingungen oder Garantien aus, die durch Gesetz oder anderweitig in Bezug auf Abmessungen, Eigenschaften und / oder ihre Eignung für irgendwelche ausdrücklich oder impliziert sind besonderer Zweck. Jeder Rat, den die Gesellschaft an einen Dritten weitergibt, wird für diese Unterstützung nur und ohne jegliche Haftung seitens der Gesellschaft gewährt. Jeder Vertrag zwischen der Gesellschaft und einem Kunden unterliegt den Geschäftsbedingungen der Gesellschaft. Der Umfang der Verbindlichkeiten der Gesell - schaft gegenüber einem Kunden ist unter diesen Bedingungen eindeutig festgelegt, auf dessen Kopie eine Kopie vorliegt. Amari Plastics Speziell für den Vertrieb von halbfertigen Blechen, Stäben, Rohren und Profilen für die Industrie-, Zeichen-Amp-Display, Digitaldruck, Fertigung und Engineering-Märkte in ganz Großbritannien. Amari hat Produkt-Zentren durch das Vereinigte Königreich


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